Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraxis Elbtalaue, Inhaberin Frau Jennifer Trier, im Folgenden als „Dienstleister“ bezeichnet, und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter über ein Tier - im Folgenden als “Kunde” bezeichnet. Die Vorrangigkeit abweichender, beidseitig vereinbarter Vertragsabreden gem. § 305b BGB ist hiervon unberührt.
2.Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Der Behandlungsvertrag wird rechtsverbindlich geschlossen, wenn der Kunde das Angebot des Dienstleisters mündlich oder schriftlich annimmt. Nach Zustandekommen ist er Grundlage der Geschäftsbeziehungen, die AGB werden hiermit durch den Kunden akzeptiert.
3.Ablehnung oder Abbruch eines Behandlungsvertrages
Der Dienstleister ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Dienstleister aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. Auch aggressives Verhalten des Tieres vor oder während der Behandlung berechtigt den Dienstleister zum Abbruch oder Ablehnung weiterer Dienstleistungen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Dienstleisters für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt hiervon unberührt.
4.Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Der Kunde stimmt der Leistungserbringung an seinem Tier durch den Dienstleister zu, entweder ausdrücklich oder stillschweigend. Das Ziel der durch den Dienstleister erbrachten Maßnahmen wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
Der Dienstleister erbringt mit der Ausübung der Leistungen seine Dienste gegenüber dem Kunden, nicht erst mit dem Erreichen eines Zielzustandes.
Das Erreichen des Zielzustandes hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab. Neben seiner oder einer durch ihn beauftragten Person Anwesenheit bei der Maßnahmenanwendung durch den Dienstleister ist der Kunde zu keiner weiteren aktiven Mitwirkung verpflichtet.
Die durch den Dienstleister angebotenen Leistungen beinhalten Methoden, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Dienstleister schriftlich zu erklären.
In Einzelfällen kann es zu sogenannten Erstreaktionen/Erstverschlimmerungen der gezeigten Symptome kommen. Hierzu wird der Kunde durch den Dienstleister aufgeklärt und die Wahl der Anwendungen ggf. angepasst.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg der erbrachten Dienstleistungen zum Erreichen des Zielzustandes kann nicht garantiert und auch kein Heilversprechen gegeben werden.
Der Dienstleister behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor.
5. Der Kunde bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen zu haben, um bei Schäden an Dritten abgesichert zu sein.
Dienstleisterseitig wird jegliche Haftung für Schäden am Tier ausgeschlossen, die wegen fehlerhafter Angaben zum Tier oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Kunden entstehen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausstattung und Einrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Sollte dem Tier durch kundenseitige Unterlassung oder Verhinderung der durch den Dienstleister beratenen oder durchgeführten Maßnahmen ein Schaden entstehen oder kommt das Tier zu Tode, ist die Haftbarmachung des Dienstleisters hierfür ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mitwirkung unterlässt, zu der er nicht verpflichtet ist.
6.Termine müssen vorab mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Die Verbindlichkeit ergibt sich bei Bestätigung durch den Dienstleister.
Termine, die im Zeitraum von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kundenseitig abgesagt werden, werden dem Kunden mit einem Betrag von 40 Euro sowie gegebenenfalls weiterer, tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt. Die Absage muss schriftlich erfolgen und durch den Dienstleister bestätigt werden.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Termine auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet.
Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehr oder sonstige Widrigkeiten können bei Hausbesuchen Verspätungen verursachen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten beträgt, wird, die telefonische Erreichbarkeit vorausgesetzt, der Kunde informiert.
7. Honorar und Vergütung
Der Dienstleister hat für geleistete Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung und die Berechnung von gegebenenfalls anfallenden Mehr- oder Fahrkosten richten sich, sofern nicht individuell zwischen Dienstleister und Kunde vereinbart wurden, nach der aktuellen Preisübersicht der Tierheilpraxis Elbtalaue.
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung in Bar oder per elektronischen Zahlungsverkehrswegen gemäß der aktuellen Preisübersicht der Tierheilpraxis Elbtalaue.
Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden verpflichtet sich der Dienstleister, nur eine einzige Mahnung zu versenden; die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,- €. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird der Dienstleister ohne weitere Benachrichtigung den Vorgang einem Inkassounternehmen übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch nehmen.
Vermittelt der Dienstleister Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), so ist der Dienstleister berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Kunden in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. Hierbei ist der Dienstleister von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Dienstleister und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt. In Quittungen und Rechnungen werden diese Beträge gesondert ausgewiesen. Hierbei wird sich der Dienstleister von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, für die Vermittlung begleitender Leistungen gegenüber dem Kunden eigene Honorare geltend zu machen. Lässt der Dienstleister Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht sind diese Leistungen Bestandteil des Honorars des Dienstleisters.
8. Der Kunde willigt der Speicherung von Daten zur Dokumentation im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch den Dienstleister ein.
Diese Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Hiervon ausgenommen sind Daten, deren Weitergabe zur Absprache mit anderen Leistungserbringern (z.B. Tierarzt oder anderer Therapeuten, die das Tier des Kunden behandeln) im Sinne der Optimierung der durch den Dienstleister erbrachten Dienste geeignet sind. Zu diesem Zwecke entbindet der Kunde den Dienstleister gegenüber dem behandelnden Tierarzt und den einzelnen Therapeuten untereinander, sowie den behandelnden Tierärzten von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Dienstleister.
9. Die Website der Tierheilpraxis Elbtalaue enthält Verlinkungen zu fremden Websites.
Diese werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt.
Für deren technische und inhaltliche Ausgestaltung sowie Rechtsstellung ist ausschließlich der jeweilige Anbieter oder Betreiber der verlinkten Website verantwortlich. Die Tierheilpraxis Elbtalaue versichert, dass zum Zeitpunkt der Setzung der Verlinkung keinerlei rechtliche Verstöße bekannt waren und die verlinkte Website im Rahmen des Zumutbaren geprüft wurde.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Dienstleister ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Lüneburg.
Zur verbesserten Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich miteinbezogen, soweit es für die Aussage erforderlich ist.